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Welche Kreditsicherheiten gibt es?
 

 

Häufig verlangen Banken bei der Vergabe von Krediten Sicherheiten – so genannte Kreditsicherheiten. Sie dienen dazu, dass im Falle einer etwaigen Störung der Rückführung des Darlehens oder sogar eines Ausfalles des Kredites, die Bank bzw. der Kreditgeber eine Möglichkeit hat, die noch ausstehenden Forderungen aus dem Kredit abzudecken bzw. zumindest teilweise abzudecken. Kreditsicherheiten können dabei unterteilt werden in Personensicherheiten und Sachsicherheiten. Zu den Personensicherheiten gehört zum Beispiel eine Bürgschaft, ein Beispiel für eine Sachsicherheit stellt das Grundpfandrecht dar.

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  Informationen zu Kreditsicherheiten

Im Folgenden haben wir Ihnen einige gängige Kreditsicherheiten zusammen gestellt und kurz erläutert:

Bürgschaft:

    Die Bürgschaft ist eine mögliche Form der Besicherung von einem Kredit. Dabei handelt es sich rechtlich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, wodurch sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (sofern dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt) ein zu stehen. Kommt es zu einer Inanspruchnahme des Bürgen auf Grund der Bürgschaft, so erwirbt der Bürge eine Forderung gegen den ursprünglichen Schuldner.

Grundpfandrechte:

    Mit Hilfe von Grundpfandrechten werden Kredite durch Verpfändung eines Grundstücks oder einer Immobilie gesichert. Daher sind Grundpfandrechte insbesondere im Bereich der Baufinanzierungen von sehr großer Bedeutung. Eine Sicherung mittels Grundpfandrechte erfolgt durch einen Eintrag in das Grundbuch. Zu den Grundpfandrechten zählt man Hypotheken und Grundschulden. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Grundpfandrechte auf einem Grundstück lasten können. Sind mehrere Grundpfandrechte eingetragen, so wird eine Rangfolge festgelegt. Eine erstrangige Grundschuld (an erster Stelle stehende Grundschuld) bietet dem Kreditgeber die höchstmögliche Sicherheit. Entsprechend spiegelt sich das dann auch in den Zinskonditionen wider – Realkredite, die durch eine erstrangige Grundschuld besichert sind, haben günstigere Konditionen als nachrangig besicherte Darlehen.

Grundschuld:

    Die Regelungen für die Grundschuld sind im BGB § 1191 zu finden: „Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Grundschuld). (2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind.“

Hypothek:

    Unter der Bezeichnung Hypothek versteht man eine Belastung eines Grundstücks als Sicherheit für eine Geldforderung. In den meisten Fällen dienen Hypotheken zur Absicherung langfristiger Kredite wie Immobilienfinanzierungen. Dadurch finden Hypotheken vor allem im Baufinanzierungsbereich Verwendung.

Pfandrecht:

    Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, dingliches Recht. Es räumt dem Pfandgläubiger die Befugnis ein, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigungen aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen.

Restschuldversicherung:

    Mit einer Restschuldversicherung hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, sich gegen unvorhergesehene Risiken wie z.B. Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Tod abzusichern. Der Abschluss einer Restschuldversicherung schützt folglich sowohl den Kreditnehmer als auch den Kreditgeber.

Risikolebensversicherung:

    Die Risikolebensversicherung ist eine Lebensversicherung für den Todesfall. Die Risikolebensversicherung hat eine zeitlich begrenzte Versicherungsdauer. In vielen Fällen dient sie auch zur Absicherung von Hypothekendarlehen. Viele Kreditgeber verlangen sogar vom Kreditnehmer den Abschluss einer Risikolebensversicherung als Sicherheit. Verstirbt der Kreditnehmer, so wird die Restschuld durch die Versicherung getilgt.

Sicherungsabtretung:

    Die Sicherungsabtretung ist eine Form der Kreditsicherung. Bei der Sicherungsabtretung handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der bisherige Gläubiger (als Zedent oder Sicherungsgeber bezeichnet) seine Forderung gegenüber einem Dritten (dem Drittschuldner) auf einen anderen (Zessionar bzw. Sicherungsnehmer) überträgt. Dabei ist es wichtig, dass die Forderung genau definiert wird und sie sich daher von den anderen Forderungen des Zedenten unterscheiden lassen kann.

Sicherungsübereignung:

    Die Sicherungsübereignung stellt eine Möglichkeit der Kreditsicherung dar. Der Kreditgeber erwirbt hierbei zu Sicherungszwecken des Darlehens das Eigentum an einer Sache von dem Kreditnehmer. Unmittelbarer Besitzer bleibt aber der Kreditnehmer. Die sonst zur Übereignung des Eigentums erforderliche Übergabe wird bei der Sicherungsübereignung dadurch ersetzt, dass der Erwerber der Sache Eigentümer mit nur mittelbarem Besitz wird. Die Sicherungsübereignung wird neben dem Kreditvertrag in einem selbständigen Sicherungsübereignungsvertrag vereinbart und geregelt. Ein Vorteil für den Kreditnehmer bei Verwendung dieser Form der Kreditsicherung besteht darin, dass er das übereignete Gut weiterhin nutzen kann, da er noch im unmittelbaren Besitz ist.

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