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Welche Kreditarten gibt es?
 

 

Die Landschaft der unterschiedlichen Kreditformen bzw. Kreditarten kann unter verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert werden. So können Kredite z.B. nach ihrer Laufzeit unterteilt werden (kurz-, mittel-, langfristige Kredite) oder aber beispielsweise nach dem Verwendungszweck (z.B. Baufinanzierung). Ein weiteres Differenzierungskriterium kann die Auszahlungs- und Tilgungsmodalität darstellen – soll ein Darlehen laufend getilgt werden oder zum Schluss in einer Summe? Ferner unterscheidet man zwischen den Begriffen der Geldleihe und der Kreditleihe. Im Geldleihgeschäft werden Zahlungsmittel zeitweilig überlassen, während im Kreditleihgeschäft die Kreditwürdigkeit der Bank „geliehen“ wird. So verpflichtet sich der Kreditgeber zur Zahlung eines Geldbetrages, sofern der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen einem Dritten gegenüber nicht nachkommt.

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  Fachwissen kompakt zu Krediten

Im Folgenden werden die wichtigsten Kreditformen bzw. Kreditarten kurz dargestellt und erläutert:

Akzeptkredit:

    Hierbei handelt es sich um eine Kreditform, die ein Kreditinstitut gewährt, in dem es innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze vom Kreditnehmer ausgestellte Wechsel akzeptiert. Mit diese Akzeptierung stellt das Kreditinstitut dem Kreditnehmer die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Aus diesem Grund spricht man auch von Kreditleihe.

Annuitätendarlehen:

    Darlehensform mit gleich bleibender Rate (Annuität) bis zur Rückführung eines Darlehens. Die Annuität setzt sich zusammen aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil. Da sich die Darlehenssumme mit der Tilgung reduziert, wird der Zinsanteil bei gleich bleibender Rate immer geringer. Das hat zur Folge, dass der Tilgungsanteil mit der Zeit immer größer wird, bis die Rate gegen Ende der Laufzeit fast nur noch aus einem Tilgungsanteil besteht.

Avalkredit:

    Unter einem Avalkredit versteht man eine Kreditform, bei der eine Bank durch die Übernahme einer Bürgschaft oder Stellung einer Garantie einen Kredit gewährt. Es werden daher keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit der Bank zur Verfügung gestellt. Der Avalkredit gehört daher zur Kategorie der Kreditleihe.

Baufinanzierung:

    Finanzierung von Bau-Vorhaben oder einem Erwerb einer Immobilie. Daher gehört eine Baufinanzierung in der Regel zu dem Bereich der langfristigen Kredite. Oftmals wird eine Baufinanzierung mit Hilfe von verschiedenen Finanzierungs-Bausteinen wie z.B. einem Realkredit in Verbindung mit einem Bauspardarlehen zusammen gestellt.

Bausspardarlehen:

    Ein Bauspardarlehen wird im Rahmen eines Bausparvertrages vergeben. Auf das Bauspardarlehen hat der Bausparer nach der Zuteilung seines Bausparvertrages einen Anspruch. Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. Viele Bausparverträge sehen z.B. eine Ansparung von 40% der jeweiligen Baussparsumme vor, so dass das Bauspardarlehen dann 60% der Bausparsumme ausmachen würde; einige müssen auch zu 50% bespart werden.

Blankokredit:

    Einen Kredit, der ohne eine Kreditsicherung vergeben wird, bezeichnet man als Blankokredit. Für eine derartige Kreditvergabe ist die persönliche Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers dann besonders entscheidend, da der Kreditgeber ansonsten keine Sicherheiten vom Kreditnehmer hat.

Diskontkredit:

    Der Diskontkredit bezeichnet einen Kredit, den der Kreditnehmer innerhalb einer vereinbarten Laufzeit bis zu einer festgelegten Grenze in Anspruch nehmen kann. Hierbei kauft das Kreditinstitut noch nicht fällige Wechsel an. Dem Verkäufer der Wechsel wird für die Zeit vom Ankaufstag bis zum Verfalltag des Wechsels ein Kredit gewährt – der so genannte Diskontkredit. Der Verkäufer erhält somit den Barwert des Wechsels sofort gutgeschrieben. Der Zins für diese Kreditart ist dann die Differenz zwischen dem Barwert des Wechsels und dem Nennwert, d.h. dem Wert des Wechsels am Verfalltag. Diesen Zins bezeichnet man auch als Diskont – daher auch die Bezeichnung Diskontkredit.

Dispositionskredit:

    Wird auch kurz als Dispo-Kredit bezeichnet. Bei dem Dispositionskredit handelt es sich um einen auf dem Kontokorrentkonto eingeräumten Überziehungskredit. Bestimmte Verwendungszwecke sowie regelmäßige Tilgungen werden bei dieser Kreditform nicht vereinbart. Der Kunde kann daher frei innerhalb seines Dispo-Kredites disponieren. Der von Banken gewährte Höchstbetrag für Dispositionskredite liegt häufig zwischen zwei bis drei Netto-Monatsgehältern. Der Dispositionskredit wird in der Regel als Blankokredit, d.h. ohne gesonderte Sicherheiten gewährt.

Festdarlehen:

    s. Tilgungsfreie Darlehen.

Konsumentenkredit:

    Darlehen, dass private Haushalte bzw. Privatpersonen zur Beschaffung von Konsumgütern aufnehmen. Das können zum Beispiel langlebige Gebrauchsgüter sein wie etwa Autos oder aber auch Reisen etc.. Sie werden in festen und monatlichen Teilbeträgen zurück gezahlt und haben meist mittel- bis langfristige Laufzeiten. Konsumentenkredite findet man auch unter der Bezeichnung Ratenkredite oder Konsumkredite.

Kontokorrentkredit:

    Bei dieser Kreditart handelt es sich um einen Kredit, den der Kreditnehmer durch Verfügungen über sein Kontokorrentkonto bis zu einer festgesetzten Kreditgrenze bzw. Kreditlinie in Anspruch nehmen kann. Ebenso kann der Kreditnehmer den Kredit jederzeit und beliebig tilgen. Kontokorrentkredite gehören von der grundsätzlichen Ausgestaltung zu den kurzfristigen Krediten. Faktisch sind aber viele dieser Kredite eher mittel- bis langfristiger Natur. Sie werden an Unternehmen und Selbstständige, an private Haushalte sowie an öffentliche Haushalte vergeben.

Lombardkredit:

    Bei dem Lombardkredit handelt es sich um einen Kredit, der über einen festen Betrag lautet und durch die Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten gesichert wird. Er wird in einer Summe zur Verfügung gestellt (auch als echter Lombardkredit bezeichnet). Als Pfandobjekte dienen z.B. Waren (Warenlombard) oder Effekten (Effektenlombard). Wirkliche Bedeutung hat allerdings nur der Effektenlombard. Es gibt auch die Möglichkeit eines durch Verpfändung gesicherten Kontokorrentkredits. In diesem Fall spricht man auch von unechten Lombardkrediten.

Privatkredit:

    Privatkredite werden auch bezeichnet als Anschaffungsdarlehen, Ratenkredit, Konsumentenkredit etc.. Charakteristisch für diese Form von Krediten sind mittelfristige Laufzeiten und regelmäßige Tilgungen. Die Kosten für einen Privatkredit werden im Voraus bei der Aufnahme des Kredites berechnet und in die Kreditsumme eingerechnet. Im Gegensatz zum Dispositionskredit werden schon bei Einräumung des Kredits feste monatliche Rückzahlungsraten vereinbart, die sich gleichmäßig auf die festgelegten Laufzeitmonate verteilen. Hierunter fallen der Kreditbetrag sowie die Zinsen. Der Kreditnehmer zahlt also bei einem Ratenkredit bzw. Privatkredit das Geld nach einem bereits im Voraus aufgestellten Tilgungsplan an seinen Kreditgeber zurück.

Ratenkredit:

    Der Ratenkredit ist ein Kredit, der Privatkunden in Form eines mittel- oder langfristigen Darlehens in einer Summe zur Verfügung gestellt wird. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in gleich bleibenden monatlichen Raten. Bezeichnet wird der Ratenkredit auch oftmals als Konsumentenkredit. Ratenkredite werden häufig zur Beschaffung von Konsumgütern oder langlebigen Gebrauchsgütern wie z.B. Autos aufgenommen.

Realkredit:

    Auch bezeichnet als Hypothekarkredit. Unter dem Realkredit versteht man ein langfristiges Darlehen, welches durch die Eintragung eines erstrangigen Grundpfandrechts gesichert ist und außerdem im Rahmen der Beleihungsgrenze gewährt wird. Es dient zur Finanzierung von Bauvorhaben oder zum Erwerb von Grund- und Wohneigentum.

Studienkredit:

    Auch als Studentenkredit bezeichnet. Kredit an Studierende zur Finanzierung des Studiums. Oftmals werden von den Studenten keine Sicherheiten verlangt. Besonders attraktiv sind Studienkredite oft wegen ihrer variablen Gestaltungsmöglichkeiten sowohl in der Auszahlungs- als auch in der Tilgungsphase. So lassen sich Studentenkredite meist sehr flexibel handhaben.

Tilgungsfreie Darlehen:

    Findet man auch unter den Bezeichnungen Festdarlehen oder Fälligkeitsdarlehen. Bei einem tilgungsfreien Darlehen erfolgt die Tilgung des Darlehens erst am Ende der Laufzeit. Während der Laufzeit eines Festdarlehens werden nur Zinsen gezahlt; die Tilgung erfolgt erst am Ende der Laufzeit durch eine zum Beispiel fällig werdende Lebensversicherung oder durch einen dann zugeteilten Bausparvertrag. Das Festdarlehen ist also folglich während der Laufzeit tilgungsfrei. Meist ist es so, dass anstelle der Tilgungsbeiträge Beiträge in Lebensversicherungen beziehungsweise in Bausparverträge zu entrichten sind, damit diese angespart werden. Im Gegensatz zu Festdarlehen gibt es die Tilgungs- oder Annuitätendarlehen, bei denen eine laufende Tilgung statt findet.

Überziehungskredit:

    Beim Überziehungskredit handelt es sich um einen Kontokorrentkredit, bei dem der Kontoinhaber ohne Absprache mit dem Kreditinstitut sein Konto bzw. sein Kreditlimit überzieht. Dafür hat der Kreditnehmer Überziehungszinsen zu entrichten.

Vorausdarlehen:

    Bei einem Vorausdarlehen handelt es sich um ein Darlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag, der das Mindestsparguthaben noch nicht erreicht hat bzw. noch nicht zugeteilt wird und daher erst weiter angespart werden muss. Es handelt sich dabei um eine Vorfinanzierung der Bank mit der gleichzeitigen Verpflichtung des Sparens in den Bausparvertrag. Mit der Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen bei der Bank dann üblicher Weise abgelöst.

Zwischenkredit/ Zwischenfinanzierung:

    Bei einem Zwischenkredit handelt es sich um einen Überbrückungskredit, der der Zwischenfinanzierung von langfristigen Darlehen (z.B. Baudarlehen) dient. Er wird mit der Auszahlung der langfristigen Darlehen abgelöst.

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